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Landeswettbewerb 2025 

Im Jahe 2025 wird wieder ein Landeswettbewerb "Gärten im Städtebau" stattfinden. Vorausschauend auf den 26. Bundeswettbewerb im Jahre 2026 haben das  Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) und der Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. (LHK) vereinbart, im Jahre 2025 wieder gemeinsam einen Landeswettbewerb für Kleingärtnervereine in hessischen Städten und Gemeinden aus­zuloben.

Es ist immer wieder beeindruckend, was die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ehrenamtlich "auf die Beine" stellen. Deshalb sollen auch der diesjährige Landeswettbewerb und der im nächsten Jahr folgende Bundeswettbewerb herausstellen, wie wichtig die Kleingärten für unsere Städte und Gemeinden sind.

Der Landeswettbewerb 2025 und der Bundeswettbeweb 2026 haben das Motto:

 „Kleingartensommer: cool und gemeinsam statt hitzig und einsam“.

Der Bundeswettbewerb erfolgt – wie bisher - in einem zweistufigen Verfahren: Zu­nächst werden sich in den Landeswettbewerben Kleingärtnervereine für das Finale des Bundeswettbewerbs qualifizieren.

Termin für die Anmeldung zum Landeswettbewerb 2025 und Einreichung der Unterlagen beim LHK ist der 30. April 2025. Alle Kleingärtnervereine, die sich anmelden, erhalten dann einen Bewertungsbogen, woraus ersichtlich ist, worin die Schwerpunkte des Wettbewerbes liegen.

Die Bereisung und Besichtigung der angemeldeten Anlagen sowie die Beurteilung durch die Wettbewerbskommission findet voraussichtlich Anfang bis Mitte Juli 2025 statt. 

Die Auszeichnung der Teilnehmer erfolgt im Rahmen einer Schlussveranstaltung. Das Datum hierfür und der Veranstaltungsort werden im Rahmen der Bereisung der angemeldeten Vereine bekanntgegeben. Der Landesbewertungskommission werden voraussichtlich sieben Personen angehören. Sie ermittelt den Sieger und die Plat­zierten im Landeswettbewerb.
Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es wäre wünschenswert, wenn aus den kleineren Verbänden (Kreisgruppe/Kreisverband) mindestens je ein Verein und aus den Stadt- und Kreisverbänden/Stadtgruppe Frankfurt  mehrere Vereine an diesem Wettbewerb teilnehmen würden; denn solche Wettbewerbe sind sehr öffentlichkeitswirksam und helfen u. a. mit, dass insbesondere die Politiker/innen am Kleingartenwesen „nicht vorbeikommen“. Gleichzeitig wird nach außen gezeigt, dass das Vereinsgelände eine unentbehrliche „Grüne Insel“ in ihrer Stadt/Gemeinde ist. Gerade in einer Zeit, wo die Verdichtung in den größeren Städten zunimmt, ist es wichtig, dass die Kleingärtnervereine aufzeigen, welchen Wert sie im Stadtteil, in der Gemeinde haben und auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaausgleich leisten.

Viele Kleingärtnervereine haben kleinere oder größere Projekte, die man bei dieser Gelegenheit vorzeigen kann, z. B.

  • die Bereitstellung eines Gartens an eine Schule oder an eine Kindertagesstätte.
  • Seniorengärten oder Gärten für Menschen mit Einschränkungen.
  •  Natur- und/oder Lehrpfade, die auf Wegen durch das Vereinsgelände angelegt worden sind.
  • Orte der Begegnung, Ruhezonen, Biotope usw.

Das sind nur einige Beispiele die der Öffentlichkeit im Rahmen des Wettbewerbes vorgestellt werden könnten.

Bei der Begehung durch die Wettbewerbskommission geht es nicht um die Bewertung einzelner Gärten. Wichtig ist der Gesamteindruck der Anlage. Es wird die städtebauliche Einordnung des Vereinsgeländes betrachtet, wie sieht es im Verein aus mit Umwelt- und Naturschutz und welche sozialen Projekte werden im Verein angeboten.

Sollten wir mit dieser Ankündigung Ihr Interesse geweckt haben, Sie aber noch zögern oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Vorstandsmitglieder des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e. V. (LHK). Wir helfen gerne und können Ihnen zusätzliche Tipps geben.

Vorstand LHK/S.K.

Auslobung LW 2025.pdf