Wertermittlung
Die „Neufassung der Richtlinie und Grundsätze für die Wertermittlung von Aufwuchs, Baulichkeiten und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten“, gültig im Bereich des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e. V. – Stand März 2020 – (Wertermittlungsrichtlinie) wurde vom Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. am 14. Mai 2019 beschlossen. Danach wurde sie zuständigkeitshalber dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen zur Prüfung vorgelegt.
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen hat die vom Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes neugefasste Wertermittlungsrichtlinie des Verbandes als zuständige Behörde genehmigt (Staatanzeiger für das Land Hessen Nr. 15/2020 vom 6. April 2020, Seite 456).
Mit dem Datum des Erscheinens dieses Staatsanzeigers tritt die „Wertermittlungsrichtlinie“ für den Bereich des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e V. in Kraft.