Bedeutung, Fördermittel und Bestand
Die Notwendigkeit von Kleingärten in Hessen ist in der Hessischen Verfassung vom
01. Dezember 1946 festgeschrieben: "Die Aufgabe der Bodenreform ist vor allem, den land- und forstwirtschaftlichen Boden zu erhalten und zu vermehren und seine Leistungen zu steigern, Bauern anzusiedeln und gesunde Wohnstätten, Kleinsiedlerstellen und Kleingärten zu schaffen." (§ 42 Abs. 2)
Aufgrund dieser besonderen Bedeutung des Kleingartenwesens in Hessen werden Neuanlagen, Sanierungen bestehender Kleingartenanlagen sowie die Fachberatung durch das Land Hessen gefördert.