DeutschPublikationenLandesverbandHessischer Kleingärtner

Mitgliederzeitschrift "Hessischer Kleingärtner"

Der Paketbezug von 11 Ausgaben/Jahr ist für jedes Mitglied eines hessischen Kleingärtnervereins im Mitgliedsbeitrag enthalten. (Bitte beim jeweiligen Klengärtnerverein nachfragen, wo der "Hessische Kleingärtner" kostenlos abgeholt werden kann.)

Sollte das Mitglied die Verbandszeitschrift im Einzelbezug (direkt in seinen privaten Briefkasten nach Hause wünschen), ist das gegen einen Aufpreis (Portokosten) möglich.

Einzelexemplare können über den Landesverband Hessen kostenlos angefordert werden.

Einzelabonnements für Nichtmitglieder sind über die Druck- und Verlagsgesellschaft Südwest mbH zu beziehen.
 

Inhalt: Der "Hessische Kleingärtner" gliedert sich momentan in:

1. Titelbilder. Im Jahre 2022 heißt das Thema der Titelbilder "Ungewöhnliche Namen".

 2. "Landesverband aktuell", "BDG aktuell" und sowie den sog. Fachteil (Mantelteil). Folgende Themen werden u. a. im Mantelteil behandelt: "Obst-, Gemüse- und Ziergarten", "Rund im den Garten", "Bienen und Co.", der monatliche "Mondkalender" sowie der "Kinderseite" und ein "Rätsel". Im Fachteil werden auch Tipps und Ratschläge für die Bewirtschaftung eines Kleingartens gegeben

und

3. den Verbandsteil mit der Überschrift " Informationen - Berichte - Aktuelles".
Hier sollen die Kleingärtnervereine und -verbände aus dem "Vereinsleben" berichten. Neben feststehenden Kategorien wie "Ehrungen" und "Wir gedenken ehrend", die vom Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. zusammengestellt werden, sind wir auf die Artikel/Berichte aus den Kleingärtnervereinen und -verbänden angewiesen.

Bitte schicken Sie zu veröffentliche Artikel/Berichte und Meldungen zu "Wir gedenken ehrend" nicht direkt an den Verlag, sondern immer an unsere Geschäftsstelle (60435 Frankfurt am Main, Feldscheidenstraße 2 - 4 ).

Fon: 069 - 5 48 25 52
Fax: 069 - 5 40  08 71
E-Mail: info@kleingarten-hessen.de

 

 

 

„Hessischer Kleingärtner"

Termine Redaktionsschluss für das Jahr 2024

   
Ausgaben Termine
Januar  20. November 2023
Februar  18. Dezember 2023
März  22. Januar 2024
April  19. Februar 2024
Mai  18. März 2024
Juni  22. April 2024
Juli/August  21. Mai 2024
September  22. Juli 2024
Oktober  19. August 2024
November  23. September 2024
Dezember  21. Oktober 2024

 

 

          Die Mitgliederzeitschrift für alle "Mitglieder des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e. V.  ist unser

                             "Hessischer Kleingärtner"

Immer wieder einmal gibt es Diskussionen darüber, ihn abzuschaffen, um damit evtl. den Mitgliedsbeitrag an den LHK zu senken. Deshalb erläutern wir gerne erneut, wie wichtig und unverzichtbar der "Hessische Kleingärtner" (HK) für unseren Verband ist.

Zuerst ist unsere Satzung zu nennen, die von allen Mitgliedsverbänden und somit auch von allen Mitgliedsvereinen bechlossen worden ist. Im § 2, Ziffer 4. Zweck und Aufgaben ist festgeschrieben: "Publikationsorgan des Landesverbandes ist die Verbandszeitschrift." Hierzu ist der LHK satzungsgemäß verpflichtet.

Des Weiteren schreibt das Bundeskleingartengesetz im § 2 Ziffer 1. folgendes vor: "Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im 'Vereinregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass die Organisation auschließlich oder überwiegend der Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung der Mitglieder bezweckt."

Mit großer Mehrheit wurde auf dem Landesverbandstag 1994 in Fulda beschlossen, dass dies der LHK mit seiner "Verbandszeitschrift" übernehmen soll, weil die Vereine und Verbände dies nicht leisten können.

"Im Mantelteil"  des HK ist eine intensive Fachberatung "vom Anfänger bis zum sog. alten Hasen" gewährleistet. Der Einfachheithalber und um Kosten zu sparen, haben sich die Landesverbände Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, der Siedlerbund Nordrhein-Westfalen und der Regionalverband Parchim e. V. (Mecklenburg-Vorpommern) zusammengeschlossen und geben über das Druckhaus Karlsruhe eine gemeinsame Fachzeitschrift heraus.

Für den Manteilteil ist einer der hauptamtlichen Fachberater des Landesverbandes Baden-Württemberg verantwortlich. Allerdings nicht ohne das Mitwirken der angeschlossenen Landesverbände. So findet monatlich ein Redaktionsgespräch beim Druckhaus Karlsruhe in Rheinstetten statt, bei dem der LHK immer vertreten ist. Hier werden gemeinsam aktuelle Themen besprochen, und es wird festgelegt, was veröffentlicht werden soll. Dabei ist es uns wichtig, auch auf Besonderheiten in der Natur einzugehen.

Neben dem Manteilteil gibt es den Verbandsteil, den jeder Landesverband selbst gestaltet. Beim HK ist er betiteilt mit Informationen - Berichte - Aktuelles. Hier werden Beiträge aus den Mitgliedsverbänden und -vereinen und dem LHK selbst veröffentlicht. Das heißt: Den Innenteil bestimmen sie im Grunde selbst. Alle Beiträge, die rechtlich veröffentlicht werden können, erscheinen in der nächstmöglichen Ausgabe. Der jeweilige Redaktionssschluss ist sowohl im Verbandsteil als auch im Internet des LHK nachzulesen.

Wir fordern sie hiermit auf, machen sie Gebrauch von der Möglichkeit, Informationen aus oder über den Verein zu veröffentlichen; denn unsere Verbandszeitschrift wird nicht nur von den Vereinsmitgliedern, sondern sie wird auch von den Verantwortlichen in Städten und Kommunen sowie vom zuständigen Ministerium in Wiesbaden gelesen.

Deshalb noch einmal: Der "Hessischer Kleingärtner" ist das Publikationsorgan des LHK, unsere Informationszeitschrift einschl. Fachberatung bishin zum einzelnen Mitglied, die man nicht abbestellen kann.

R.S.